Luzern gehört zu den bekanntesten Reisezielen der Schweiz. Gäste kommen das ganze Jahr über wegen der Altstadt, des Sees und der umliegenden Berge. Für Eigentümer ist die Kurzzeitvermietung deshalb eine Option, die sich anzuschauen lohnt – ob für eine Stadtwohnung, eine Zweitwohnung oder eine Immobilie, die sonst einen Teil des Jahres leer stehen würde.
Airhosted verwaltet Kurzzeitvermietungen in Luzern und übernimmt die wesentlichen Aufgaben des laufenden Vermietungsbetriebs – von der Erstellung des Inserats bis zum Check-out der Gäste.
Wer in Luzern übernachtet
Luzern zieht ganz unterschiedliche Gäste an: internationale Touristen, die die Altstadt und die Kapellbrücke entdecken, Reisende, die von hier aus Ausflüge auf den Pilatus, die Rigi oder den Titlis unternehmen, Besucherinnen und Besucher von Konzerten und Kongressen im KKL sowie Geschäftsreisende in der Region. Weil die Gäste aus verschiedenen Gründen kommen, beschränkt sich die Nachfrage nicht auf eine Art von Aufenthalt. Kurze Städtetrips, Familienferien und längere Aufenthalte spielen alle eine Rolle.
Saisonalität in Luzern
Die Nachfrage in Luzern folgt den Jahreszeiten. Der Sommer mit See- und Bergausflügen ist in der Regel die geschäftigste Zeit des Jahres, während Anlässe wie das Lucerne Festival, die Fasnacht und die Weihnachtsmärkte für zusätzliche Spitzen sorgen. Ruhigere Monate verlangen eine andere Preisgestaltung als die Hochsaison. Deshalb überprüft Airhosted die Preise der verwalteten Objekte laufend, statt sie einmal im Jahr festzulegen.
Lokale Regeln für die Kurzzeitvermietung in Luzern
In der Stadt Luzern ist die Kurzzeitvermietung betroffener Wohnräume auf 90 Nächte pro Jahr begrenzt, wenn Gäste beherbergt werden, die sich weniger als drei Monate in der Stadt aufhalten. Ob die Beschränkung gilt, hängt insbesondere von der Wohnnutzung seit 2010 ab. Ausnahmen und Registrierungspflichten sind vor Vermietungsbeginn für das konkrete Objekt mit der Stadt abzuklären. In anderen Gemeinden der Region Luzern gelten die jeweiligen örtlichen Vorgaben.
Zudem fallen für Übernachtungen Tourismusabgaben an, und die Regeln können sich mit der Zeit ändern. Die aktuellen Informationen der Stadt Luzern zur Kurzzeitvermietung finden Sie unter stadtluzern.ch/projekte/wirtschaft-tourismus/53210.
Wenn Sie die Immobilie selbst mieten, holen Sie für die beabsichtigte Kurzzeitvermietung die Zustimmung Ihrer Vermieterschaft ein und halten Sie diese schriftlich fest. Prüfen Sie auch den Mietvertrag und weitere anwendbare Einschränkungen.
Welche Immobilien sich in Luzern für die Kurzzeitvermietung eignen
Typische Objekte sind Wohnungen in oder nahe der Altstadt, Wohnungen mit Seezugang oder Seesicht sowie Zweitwohnungen in der Region, die Eigentümer nur einen Teil des Jahres nutzen. Eigentümer können Zeiträume für die Eigennutzung im Voraus reservieren. Bereits bestehende Buchungen und die vereinbarten Verfügbarkeiten sind dabei zu berücksichtigen.
Was Airhosted übernimmt
- Inserat und Preisgestaltung: Vermarktung Ihrer Immobilie auf geeigneten Buchungsplattformen, darunter Airbnb und Booking.com, mit regelmässig überprüften Preisen. Die Auswahl der Kanäle richtet sich nach dem Objekt, den Anforderungen der Plattformen und der vereinbarten Vermarktung.
- Gästekommunikation: Beantwortung von Gästefragen sowie Koordination von Check-in und Check-out. Airhosted betreut Gäste während ihres Aufenthalts, 365 Tage im Jahr.
- Reinigung: professionelle Reinigung zwischen den Aufenthalten, inklusive frischer Bettwäsche und Handtücher.
- Reporting: ein digitales Gastgeber-Dashboard mit Umsatz, Auslastung und anstehenden Buchungen.
Der Verwaltungsvertrag legt die enthaltenen Leistungen und die beim Eigentümer verbleibenden Verantwortlichkeiten fest.
Häufige Fragen zur Airbnb-Verwaltung in Luzern
Darf ich meine Wohnung in Luzern auf Airbnb vermieten?
Das hängt von der Immobilie ab. In der Stadt Luzern ist die Kurzzeitvermietung betroffener Wohnräume auf 90 Nächte pro Jahr begrenzt, und Ausnahmen sowie Registrierungspflichten sind vor Vermietungsbeginn für das konkrete Objekt mit der Stadt abzuklären. In anderen Gemeinden der Region Luzern gelten die jeweiligen örtlichen Vorgaben. Wo eine Kurzzeitvermietung möglich ist, kann Airhosted den laufenden Vermietungsbetrieb für Sie übernehmen.
Muss ich in Luzern wohnen, um mit Airhosted zusammenzuarbeiten?
Nein. Airhosted übernimmt Gästekommunikation, Check-in und Reinigung, und Sie können die Entwicklung Ihrer Immobilie von überall aus im digitalen Gastgeber-Dashboard verfolgen.
Kann ich meine Immobilie weiterhin selbst nutzen?
Ja. Eigentümer können Zeiträume für die Eigennutzung im Voraus reservieren. Bereits bestehende Buchungen und die vereinbarten Verfügbarkeiten sind dabei zu berücksichtigen.
Wie viel kann meine Immobilie in Luzern einbringen?
Eine allgemeingültige Zahl gibt es nicht. Die Einnahmen hängen von Lage, Grösse, Saison, Preisgestaltung und den Plattformen ab, auf denen die Immobilie inseriert ist. Wenn Sie über Ihre Immobilie sprechen möchten, freut sich unser Team auf Ihre Nachricht.
Sie besitzen eine Immobilie in Luzern? Airhosted übernimmt die wesentlichen Aufgaben des laufenden Vermietungsbetriebs – von Inseraten und Gästekommunikation bis zur Reinigung. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Gespräch über Ihre Immobilie: airhosted.ch/de/kontaktieren-sie-uns.
Hinweis: Diese Seite dient ausschliesslich der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder sonstige Fachberatung dar. Die Regeln für Kurzzeitvermietungen unterscheiden sich je nach Kanton und Gemeinde und können sich ändern. Bitte klären Sie die aktuellen Anforderungen bei den zuständigen Behörden oder einer qualifizierten Fachperson ab.